Lebenslängliche Urteile gegen Nazi-Kriegsverbrecher in Italien bestätigt
Montag, 12.11.2007
Der italienische Kassationsgerichtshof hat die lebenslange Haft für drei Nazi-Verbrecher bestätigt, die 1944 an einem Massaker in der Toskana beteiligt waren. Das Kassationsgericht bestätigte die Urteile gegen den ehemaligen SS-Kompanieführer Gerhard Sommer und die Ex-SS-Offiziere Georg Rauch und Karl Gropler, die nach wie vor in der BRD auf freiem Fuß leben. Die Verurteilten gehörten der 16. Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ an. Am 12. August 1944 hatten vier SS-Kompanien auf dem Rückzug vor den Alliierten in Italien auf dem Marktplatz von Sant’Anna di Stazzema ein Blutbad angerichtet. Zu den von ihnen ermordeten 560 EinwohnerInnen gehörten auch 116 Kinder. Es war eines der größten und grausamsten Massaker, das deutsche Truppen im Zweiten Weltkrieg verübt haben.
Die BRD weigert sich, die verurteilten Nazi-Verbrecher nach Italien auszuliefern. Zugleich ist keine ernsthafte Bemühung von deutschen Staatsanwälten zu erkennen, die Verbrecher vor ein deutsches Gericht zu stellen.
Bereits am 6. Mai 2006 waren anlässlich eines bundesweiten Aktionstages zwei Dutzend AntifaschistInnen in das Dorf Rümingen nahe Freiburg i. Br. gefahren, in dem Georg Rauch wohnt, jener Georg Rauch, gegen den das lebenslängliche Urteil jüngst in Italien bestätigt wurde.
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