Demoverbot in Mittenwald
Dienstag, 22.05.2007
Deutsche Zustände in Mittenwald: Während Kriegsverbrecher und Militaristen ihrem jährlichen „reaktionären Mummenschanz“ nachgehen und dabei sogar gegen das Uniformierungsverbot verstoßen dürfen, verbietet das zuständige Landratsamt die Proteste gegen dieses geschichtsrevisionistische Treiben.
Im Folgenden die Pressemitteilung des AK Distomo:
Gedenken für Opfer des Nationalsozialismus verboten
Schulterschluss zwischen Landratsamt und Bundeswehr
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat im Zusammenspiel mit der Bundeswehr am Standort Mittenwald eine vom Arbeitskreis Distomo angemeldete Kundgebung am Hohen Brendten verboten. Dort soll der durch die deutschen Gebirgstruppen im Zweiten Weltkrieg ermordeten Menschen gedacht werden. Als Redner ist u.a. Europaabgeordneter Tobias Pflüger, Experte für Bundeswehr und Militarisierung, angefragt.
Das Versammlungsrecht wird durch Landratsamt und Bundeswehr in undemokratischer Weise aus politischen Gründen beschnitten, die mit dem Grundgesetz nicht in Einklang gebracht werden können. Dagegen wird die Versammlung des „Kameradenkreis der Gebirgstruppe“ trotz Teilnahme der rechtsextremen „Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger“ zugelassen und von der Bundeswehr - trotz Kontaktverbot - personell, materiell und politisch unterstützt. Die Bundesregierung schützt diese den Faschismus verharmlosende Tradition, indem sie die rechtslastige militaristische öffentliche Versammlung zur privatrechtlichen Vereinsangelegenheit runterredet. Die Bundeswehr stellt dafür dem Kameradenkreis und seinen Ehrenmal das Gelände auf dem Truppenübungsplatz am Hohen Brendten seit fünfzig Jahren zur Verfügung.
Bis zu den antifaschistischen Protesten 2003 wurden auf dem Hohen Brendten sogar das Tragen von Hakenkreuzorden (StGB 86a) toleriert. Bis heute wird dort in Uniformen der nationalsozialistischen Wehrmacht (entgegen § 3 VersG) demonstriert. Die Gebirgsjäger, die in Kommeno, Lyngiades und auf Kephallonia und in hunderten weiterer Orte mordeten, sind bis jetzt in der Bundesrepublik nicht verurteilt worden. Die „tolle Kameradschaft“ dient bis heute gesellschaftlich dazu, das Morden zu beschönigen und nicht zu reflektieren. Der Kameradenkreis wird folgerichtig u.a. vom den Organisatoren der Proteste in Mittenwald, dem Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege, als „Selbsthilfeorganisation von Kriegsverbrechern“ qualifiziert.
Die Anmelder der Gedenkkundgebung für die Opfer der Gebirgstruppe haben gegen das Demonstrationsverbot einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München gestellt. Rechtsanwalt Martin Klingner: „Wer sich wie der Kameradenkreis mit seinem Anliegen in die Öffentlichkeit begibt, muss es ertragen, auch öffentlich kritisiert zu werden. Er muss auch die Kritiker vor Ort ertragen.“
Lars Reissmann von Arbeitskreis Distomo zum Verbot der Gedenkkundgebung: „Der Schulterschluss von lokaler Verwaltung und Bundeswehr soll demokratische antifaschistische Proteste verhindern. Reaktionärer Mummenschanz mit hoch dekorierten Waffen-SSlern wird dagegen bevorzugt. Ein schönes braunes Alpenvorland.“
AK Distomo
Ein Artikel zum Gebirgsjägertreffen in Mittenwald ist nun auch in der Jungle World erschienen.
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